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Laufende Aufsicht

Die FMA beaufsichtigt die gesamte Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen. Sie wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden, die Solvenz der Versicherungsunternehmen erhalten bleibt, erforderliche Rückstellungen gebildet und die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt werden (Art. 35 VersAG Externer Link).

 

Die Aufsichtsbehörde wacht über die Beachtung des genehmigten Geschäftsplanes. Geänderte Teile des Geschäftsplanes dürfen von den Versicherungsunternehmen erst verwendet werden, wenn ihnen die Aufsichtsbehörde zugestimmt hat (Art. 36 Abs. 1 VersAG). Die FMA kann die Geschäftstätigkeit vor Ort überprüfen.

 

Die liechtensteinischen Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, jährlich auf den 31. Dezember einen Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang), zu erstellen und zu veröffentlichen. Sie müssen überdies der Aufsichtsbehörde - zusammen mit den in der untenstehenden Checkliste aufgeführten Unterlagen - ein Berichterstattungsformular mit detaillierten Zahlen über das abgelaufene Geschäftsjahr einreichen. Die Angaben in diesem Formular ermöglichen der FMA eine rechtzeitige Wahrnehmung allfälliger Schwachstellen und im Bedarfsfall ein gezieltes Eingreifen. Gleichzeitig bildet dieses Formular die Basis für Gesamtstatistiken.

Das Berichterstattungsformular richtet sich im Aufbau nach dem Anhang 4 VersAV  Externer Link. Dort sind die genauen Beschreibungen aller Positionen, die Bewertungsvorschriften für die Kapitalanlagen und die Vorgaben für die versicherungstechnischen Rückstellungen aufgeführt. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) Externer Linkund die Richtlinien der Aufsichtsbehörde. Die Rechnungslegungsvorschriften basieren auf europäischen Richtlinien. 


Berichterstattung 2009 der Versicherungsunternehmen an die FMA
Die FMA hat die Versicherungsunternehmen zur Einreichung der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2009 aufgefordert. Es stehen folgende Dokumente zum Download bereit:

 

Für die Versicherungsunternehmen:
Wegleitung zur quartalsweisen Berichterstattung von Versicherungsunternehmen PDF-Download

Quartalsmeldung an die Finanzmarktaufsicht Excel-Download

Checkliste über die im Rahmen der Berichterstattung 2009 der FMA einzureichenden Unterlagen PDF-Download

Rechtliche Hinweise zur Berichterstattung 2009 PDF-Download

Berichterstattungsformular Lebensversicherung Excel-Download

Berichterstattung Schaden- und Rückversicherung Excel-Download

Formular Elementarschaden-Statistik Excel-Download

Für die Revisionsstelle:
Vorlage Bestätigung der Versicherungsrevisionsstelle betreffend Unabhängigkeit  Word-Download

Vorlage Bericht der Revisionsstelle (nach PGR) an die Generalversammlung  Word-Download

Vorlage Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die FMA  Word-Download


Rechtliche Grundlagen:

Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG) Externer Link 

Versicherungsaufsichtsverordnung (VersAV) Externer Link

Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz; GVersG) PDF-Download

Verordnung zum Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsverordnung; GVersV) PDF-Download

 

Drittland-Unternehmen haben über die inländische Geschäftstätigkeit gesondert Rechnung zu legen und Bericht zu erstatten. Dieser Geschäftsbericht (Jahresrechnung und Jahresbericht) ist zu veröffentlichen.

Auf Verlangen sind jedem Versicherungsnehmer Jahresrechnung und Jahresbericht der Hauptniederlassung des Drittland-Unternehmens in deutscher Sprache zuzustellen.

Der FMA sind alle im Sitzland des Drittland-Unternehmens erstellten Abschlüsse und Berichte vorzulegen, namentlich Jahresrechnung, Jahresbericht, Bericht an die Aufsichtsbehörde des Sitzlandes, Stellungnahmen und Berichte der Revisionsstelle; diese Dokumente sind in der Originalsprache und in deutscher Sprache vorzulegen.
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