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Die liechtensteinischen Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, jährlich auf den 31. Dezember einen Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang), zu erstellen und zu veröffentlichen. Sie müssen überdies der Aufsichtsbehörde - zusammen mit den in der untenstehenden Checkliste aufgeführten Unterlagen - ein Berichterstattungsformular mit detaillierten Zahlen über das abgelaufene Geschäftsjahr einreichen. Die Angaben in diesem Formular ermöglichen der FMA eine rechtzeitige Wahrnehmung allfälliger Schwachstellen und im Bedarfsfall ein gezieltes Eingreifen. Gleichzeitig bildet dieses Formular die Basis für Gesamtstatistiken.
Das Berichterstattungsformular richtet sich im Aufbau nach dem Anhang 4 VersAV . Dort sind die genauen Beschreibungen aller Positionen, die Bewertungsvorschriften für die Kapitalanlagen und die Vorgaben für die versicherungstechnischen Rückstellungen aufgeführt. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und die Richtlinien der Aufsichtsbehörde. Die Rechnungslegungsvorschriften basieren auf europäischen Richtlinien.
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