FMA-Mitteilung 2013/05

Die FMA hat eine Mitteilung betreffend sogenannte Eligible Assets erlassen. Diese Mitteilung ergänzt und legt die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) im Hinblick auf zulässige Anlagegegenstände aus, die im Rahmen der Anlagepolitik eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäss dem UCITSG erwerbbar sind. Alle OGAW, welche nach Erlass dieser Mitteilung aufgelegt werden, müssen diese Auslegung bei der Ausgestaltung der Anlagepolitik und der zu erwerbenden Assets zugrunde legen und umsetzen. Für bestehende Fonds gilt diese Mitteilung ebenfalls per sofort. Etwaige Abweichungen sind bis zum 31. Dezember 2013 zu bereinigen. Vor dem Erlass der Mitteilung wurden der Liechtensteinische Anlagefondsverband (LAFV) und die Wirtschaftsprüfer-Vereinigung (WPV) konsultiert. FMA-Mitteilung 2013/05

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