Profutura Vermögensverwaltung AG verzichtet auf Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft

Die Profutura Vermögensverwaltung AG, Festspielstrasse 22, FL-9492 Eschen, hat per 31. März 2014 schriftlich auf die am 14. November 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet. 
Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erlöscht die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG. 
Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Profutura Vermögensverwaltung AG, Eschen, ist somit per 31. März 2014 erloschen. Der Profutura Vermögensverwaltung AG, Eschen ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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