Wegleitung zur Berichterstattung inländischer Vermögensverwaltungsgesellschaften

Die FMA hat eine Wegleitung basierend auf Art. 14 Abs. 1 VVO (in Verbindung mit dem im Anhang der VVO bestehenden Formular) betreffend die halbjährliche Berichterstattung inländischer Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie inländische Zweigstellen ausländischer Vermögensverwaltungsgesellschaften erlassen. Die halbjährliche Meldung ist anhand des neuen Formulars, beginnend mit Stichtag 31. Dezember 2014 zu erstellen und innerhalb von zwei Monaten bei der FMA einzureichen.

FMA-Wegleitung
FMA-Formular halbjährliche Berichterstattung VVG

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