FMA-Mitteilung 2016/03 ergänzt

Die FMA hat die Mitteilung 2016/03 über die Anwendung der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen, für welche die FMA eine „Comply“-Meldung abgegeben hat und die anwendbar sind, durch die Leitlinien EBA/GL/2017/09 ergänzt.

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