Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll gewährleistet werden, dass Liechtenstein die international anerkannten Standards in der Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht einhält. Zugleich soll der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein damit der bis anhin verwehrte, wichtige Zugang zu den internationalen Standardsettern im Wertpapierbereich ermöglicht werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei (www.rk.llv.li) angefordert werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 4. August 2010. |