Gemäß Artikel 144 lit. d der Richtlinie 2006/48/EG sind die zuständigen Behörden verpflichtet, aggregierte statistische Daten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Rahmenvorschriften im jeweiligen Mitgliedstaat öffentlich zugänglich zu machen.
Im Zuge der Ausgestaltung des vorliegenden aufsichtlichen Offenlegungsschemas konnte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit eine Einigung hinsichtlich der Bereiche der offenzulegenden Daten sowie deren Detailtiefe erzielt werden.
Die auf den nachfolgenden Seiten dargestellten Übersichten enthalten lediglich aggregierte statistische Daten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG in standardisierter Form.
Jeder Rückschluss auf Informationen über ein bestimmtes Kreditinstitut, welche einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen würden, wäre daher unzulässig.
Nationaler Bankensektor
Aufsichtliche Maßnahmen
Kreditrisiko
Marktrisiko
Operationelles Risiko
Für einen Überblick der aggregierten statistischen Daten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten siehe den korrespondierenden Bereich auf der CEBS Homepage.
For an english version of the data, please click here 