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Der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ("Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors" / CEIOPS ), ist aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission 2004/6/EC vom 5. November 2003 gegründet worden, um als ein unabhängiger beratender Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zu agieren.
CEIOPS setzt sich aus Vertretern der nationalen EWR-Aufsichtsbehörden für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen.
Aufgabe des Ausschusses ist es, die Kommission auf deren Ersuchen oder auf eigene Initiative insbesondere bei der Ausarbeitung von Entwürfen für Durchführungsbestimmungen in den Bereichen Versicherungs- und Rückversicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zu beraten.
Der Ausschuss trägt zu einer konsequenten Umsetzung der Richtlinien der Gemeinschaft und zur Abstimmung der aufsichtsbehördlichen Praktiken in der Gemeinschaft bei. Ferner bietet der Ausschuss den Aufsichtsbehörden ein Forum für die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen über beaufsichtigte Institute.
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