Elektronische Meldungen an den Bereich Andere Finanzintermediäre

Das e-Service Meldewesen steht Ihnen für sämtliche Mitteilungs- und Hinterlegungspflichten des Bereichs Andere Finanzintermediäre, welche in der FMA-Mitteilung 2015/1 Anhang IV aufgeführt werden, zur Verfügung.

Sollten technische Probleme auftreten oder sollte eine Wartungsseite angezeigt werden, wenden Sie sich an den Support​. Bitte beachten Sie, dass Sie schnellstmöglich die elektronische Meldung nachreichen müssen, um die Mitteilungspflicht zu erfüllen.