Elektronische Meldungen an den Bereich Andere Finanzintermediäre
Das e-Service Meldewesen steht Ihnen für sämtliche Mitteilungs- und Hinterlegungspflichten des Bereichs Andere Finanzintermediäre, welche in der FMA-Mitteilung 2015/1 Anhang IV aufgeführt werden, zur Verfügung.
Sollten technische Probleme auftreten oder sollte eine Wartungsseite angezeigt werden, wenden Sie sich an den Support. Bitte beachten Sie, dass Sie schnellstmöglich die elektronische Meldung nachreichen müssen, um die Mitteilungspflicht zu erfüllen.