Register der Bewilligungsträger

Die FMA Liechtenstein führt nach den gesetzlichen Vorgaben Datenbanken und Listen

  • der Finanzintermediäre mit einer liechtensteinischen Bewilligung zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit,
  • der registrierungspflichtigen VT-Dienstleister mit einer liechtensteinischen Registrierung zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit,
  • der gebilligten Prospekte nach Prospektverordnung,
  • von ausländischen Unternehmen und natürlichen Personen, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs des EWR grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung in Liechtenstein tätig sein können und entsprechend in Liechtenstein notifiziert sind
  • oder von Schweizer Unternehmen und natürlichen Personen, die im Rahmen von Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz in Liechtenstein tätig sein können.

Register der Bewilligungsträger

Die FMA Liechtenstein führt gemäss den Vorgaben der einzelnen Spezialgesetze Datenbanken und Listen über die in ihren Tätigkeitsbereich fallenden inländischen und vom Ausland in Liechtenstein tätigen Finanzintermediäre und registrierten VT-Dienstleister.

Die im Register abrufbaren Daten wurden sorgfältig zusammengestellt und werden gemäss den gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.