Bekanntmachung betreffend Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der DUX Partners AG, Triesen
Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erlischt die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG von Gesetzes wegen.
Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der DUX Partners AG, Triesen, ist somit per 16. Juli 2012 erloschen. Der DUX Partners AG, Triesen, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.