Erlöschen einer Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft

Die Quantex (Liechtenstein) AG, Birkenweg 6, FL-9490 Vaduz, hat per 11. September 2012 schriftlich auf die am 2. März 2011 durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erlöscht die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG von Gesetzes wegen.

Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Quantex (Liechtenstein) AG, Vaduz, ist somit per 11. September 2012 erloschen. Der Quantex (Liechtenstein) AG, Vaduz, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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