Erlöschen einer Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft

Die Global AWS AG, Heiligkreuz 15, 9490 Vaduz, hat per 31. Oktober 2012 schriftlich auf die am 14. Juni 2007 durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet. Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erlischt die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG von Gesetzes wegen. Die Bewilligung der Global AWS AG, Vaduz als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist somit per 31. Oktober 2012 erloschen. Der Global AWS AG, Vaduz, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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