AIFM: FMA regelt Zusammenarbeit mit Drittlandbehörden

Die FMA Liechtenstein hat im Bereich der Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) mit 42 Aufsichtsbehörden von Drittländern Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen; darunter die zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden der Schweiz, USA, Singapur, Hong Kong, Kanada, und Brasilien. Die Kooperationsvereinbarungen (sogenannte Memoranda of Understanding, MoU) regeln die Konsultation, den Informationsaustausch, grenzüberschreitende Vor-Ort-Kontrollen und die gegenseitige Unterstützung bei der Durchsetzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften zwischen der FMA Liechtenstein und der jeweiligen nationalen Wertpapieraufsichtsbehörde bei der Aufsicht über die AIFM und ergänzen die bereits bestehenden multilateralen Abkommen der Internationalen Organisation für Effektenhandels- und Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO). MoU sind rechtlich nicht bindende Vereinbarungen zwischen Aufsichtsbehörden zur Präzisierung ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der nationalen gesetzlichen Vorgaben. Die MoU zwischen der FMA und den Behörden der Drittländer werden nicht veröffentlicht. Die MoU zwischen den Aufsichtsbehörden der EU-/EWR-Staaten und sogenannten Drittstaaten sind eine Voraussetzung für den Marktzutritt von AIFM aus Drittstaaten, die alternative Investmentfonds (AIF) in der EU/EWR verwalten und vertreiben, und für EU-/EWR-AIFM, die AIF in einem Drittstaat verwalten und vertreiben wollen. Für den europäischen Marktzugang müssen jedoch die EWR-Staaten EWR-relevante Richtlinien der EU – so auch die AIFM-Richtlinie – vorab in das EWR-Abkommen übernehmen. Aus diesem Grunde sind die MoU in der Praxis derzeit noch nicht anwendbar. Sie entfalten ihre Wirkung erst mit dem Tag der Übernahme der AIFM-Richtlinie in das EWR-Abkommen. Liste der Aufsichtsbehörden
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