Totalrevision der Gesetzgebung über die Versicherungsaufsicht

Die Regierung hat am 20. Januar 2015 den Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Durch die Vorlage werden die EU-Richtlinien «Solvabilität II» und «Omnibus II» in liechtensteinisches Recht umgesetzt. Der risikoorientierte Ansatz von Solvabilität II bringt eine grundlegende Neuausrichtung bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen von Versicherungsunternehmen und eine weitgehende Änderung der Aufsichtsprozesse und -instrumente. Mit der Richtlinie Omnibus II wurde die Richtlinie Solvabilität II abgeändert. Neben einer Vielzahl von Übergangsbestimmungen werden durch Omnibus II weitere Befugnisse und Kompetenzen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) eingeräumt. Die neue Versicherungsaufsichtsgesetzgebung soll per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
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