Revidierte Bankengesetzgebung in Kraft getreten

Am 1. Februar 2015 sind die vom Landtag verabschiedete Abänderung des Bankengesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (sogenanntes CRD-IV-Paket) in Kraft getreten. Gleichzeitig haben die abgeänderte Bankenverordnung und weitere abgeänderte Verordnungen Geltung erlangt, die der Durchführung der genannten Gesetzesänderungen dienen. Liechtenstein hat damit das CRD-IV-Paket der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage erfolgte im Auftrag der Regierung durch die FMA. Die grösste Abänderung der liechtensteinischen Bankengesetzgebung seit 2007 erfordert eine substantielle Neugestaltung der Aufsichtsprozesse der FMA wie auch umfangreiche Anpassungen, insbesondere im Meldewesen bei den betroffenen Finanzintermediären. Mit dem CRD-IV-Paket setzte die EU das sogenannte Reformpaket Basel III des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) um. Basel III umfasst auf globaler Ebene ausgearbeitete Bestimmungen zu Eigenkapital- und Liquiditätsstandards. Basel III war eine Reaktion auf die globale Finanzkrise von 2008 und soll die Stabilität des Bankensystems stärken. Das CRD-IV-Paket enthält umfangreiche Bestimmungen zur Verbesserung der Eigenmittel‐ und Liquiditätsausstattung, zur bankeninternen Kapitalpolitik, zur Corporate Governance, zu Sanktionen und zur Aufsichtskooperation. Mit dem CRD-IV-Paket wurde darüber hinaus ein „Single Rule Book“ geschaffen. Es harmonisiert das europäische Bankenaufsichtsrecht, sorgt für einen einheitlichen Rechtsrahmen im europäischen Binnenmarkt und verhindert regulatorische Arbitrage. Die Europäische Aufsichtsbehörde (EBA) hat ergänzend zu diesem grossen Regelwerk bereits zahlreiche Durchführungsrechtsakte ausgearbeitet, die über die Europäische Kommission in Kraft gesetzt werden. Insgesamt werden über 100 weitere Rechtsakte zu den gesetzlichen Anpassungen erwartet.
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