Ergebnis der Sorgfaltspflichtprüfrunde 2014

Die FMA führt regelmässig ordentliche Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG) durch oder lässt diese von Wirtschaftsprüfern oder Revisionsgesellschaften durchführen. Die Kontrollen umfassen sowohl die formelle als auch die materielle Kontrolle betreffend die Plausibilität der getroffenen Sorgfaltspflichten. Jeder dem Aufsichtsbereich Andere Finanzintermediäre unterstellte Intermediär – dazu gehören insbesondere Treuhänder, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Personen nach 180a-Gesetz – wird in der Regel im Drei-Jahres-Rhythmus auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert. Bei der jüngsten Prüfrunde im Jahr 2014 stand das individuelle Risikomanagement im Zentrum. Es umfasst u.a. die Festlegung von individuellen Kriterien zwecks Kennzeichnung und intensivierter Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken. Die mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften sowie die FMA prüften dabei 322 Finanzintermediäre respektive 1408 Geschäftsbeziehungen. Insgesamt kam es zu 357 Beanstandungen. Diese betrafen vor allem Mängel bei der Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners und der wirtschaftlich berechtigten Person sowie der Geschäftsprofile. Die FMA setzte die angezeigten Massnahmen. Ergebnis der ordentlichen Sorgfaltspflichtprüfrunde 2014 im Bereich Andere Finanzintermediäre samt statistischer Auswertung:

Schreiben an die Finanzintermediäre
Beilage

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