Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Trevo Asset Management Anstalt, St. Markusgasse 19, 9490 Vaduz, hat per 5. März 2015 schriftlich auf die am 28. März 2007 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.
Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 5. März 2015 erloschen.
Der Trevo Asset Management Anstalt, Vaduz, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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