Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Eqqitay AG, Bildgass 42, 9494 Schaan, hat per 10. April 2015 schriftlich auf die am 3. September 2008 durch die FMA erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 10. April 2015 erloschen. Die FMA hat die Eqqitay AG per 10. April 2015 als vertraglich gebundener Vermittler nach Art. 23 VVG registriert.

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