FMA-Mitteilung 2015/1: Elektronischer Geschäftsverkehr

Aufgrund des kontinuierlich steigenden Umfangs der Meldepflichten von liechtensteinischen Finanzintermediären sowie der FMA gegenüber den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), wurde eine neue elektronische Meldeplattform (e-Service Plattform) geschaffen, welche die Abwicklung dieser Meldepflichten erleichtern soll. Über die e-Service Plattform wird die FMA ab dem 1. Juli 2015 die geforderten Meldeinformationen von den betroffenen Finanzintermediären einholen. Der organisatorische Rahmen für diese elektronischen Kommunikationsprozesse wird durch die FMA-Mitteilung 2015/1 geregelt.


FMA-Mitteilung 2015/1: Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services)

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