Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die ZEN Vermögensverwaltungs-AG, Bangarten 22, 9490 Vaduz, hat per 1. Juli 2015 schriftlich auf die am 25. März 2011 durch die FMA erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 1. Juli 2015 erloschen. Der ZEN Vermögensverwaltungs-AG, Vaduz, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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