FMA-Mitteilung 2015/3: Cross-Border-Mitteilung

Risiken bei der Erbringung von Dienstleistungen für Personen im Ausland (Cross-Border-Risiken) gehören für die massgeblich im grenzüberschreitenden Geschäft aktiven Finanzplätze zu den bedeutendsten Risiken für einen einzelnen Finanzintermediär und den gesamten Finanzsektor. Die FMA erwartet deshalb, dass Cross-Border-Risiken in ein umfassendes unternehmensinternes Risikomanagement einbezogen werden. Die Mitteilung hält die diesbezüglichen Erwartungen der FMA fest. Damit wird ein einheitlicher Ansatz im Umgang mit Cross-Border-Risiken im gesamten Finanzsektor erreicht und Rechts- und Reputationsrisiken werden gemindert.

FMA-Mitteilung 2015/3 

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