Abänderung des Anhangs 2 der Sorgfaltspflichtverordnung (Risikoländer)

Die neueste Abänderung des Anhangs 2 der Sorgfaltspflichtverordnung (Risikoländer) tritt per 1. September 2015 in Kraft. Ecuador wurde von der Liste der Länder, die strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung aufweisen, gestrichen.

Verordnung über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung

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