Solvabilität II: Totalrevision der Verordnung verabschiedet

Am 1. September 2015 ist das vom Landtag verabschiedete totalrevidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die durch die Regierung totalrevidierte Versicherungsaufsichtsverordnung teilweise in Kraft getreten. Die vollständige Inkraftsetzung der genannten Erlässe sowie die Abänderung weiterer Gesetze und Verordnungen erfolgt am 1. Januar 2016. Mit dieser umfassenden Revision der Versicherungsaufsichtsbestimmungen wird die Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) in nationales Recht umgesetzt. Das bisher statische System zur Bestimmung der Eigenmittelausstattung wird durch ein risikobasiertes System ersetzt, das neue Anforderungen in Bezug auf Governance, Risikomanagement und Berichterstattung definiert.

Solvabilität II wird zudem die Regelungen zur Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen modernisieren und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) weitere Befugnisse und Kompetenzen einräumen.

Medienmitteilung der Regierung

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