Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Asseta Vermögensverwaltung AG, Landstrasse 11, 9495 Triesen, hat per 18. Dezember 2015 schriftlich auf die am 6. März 2007 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 18. Dezember 2015 erloschen.

Der Asseta Vermögensverwaltung AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

zurück zur Übersicht