FMA-Mitteilung 2012/2: Ergänzung

Die FMA hat die Mitteilung 2012/2 über die Anwendung der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen, für welche die FMA eine „comply“ – oder „intend to comply“ Meldung abgegeben hat und die anwendbar sind, um folgende Leitlinien ergänzt:

  • ESMA 2016/575 „Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der OGAW-Richtlinie“
  • ESMA 2016/579 „Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“
  • ESMA 2016/574 „Leitlinien zu Querverkäufen“
  • ESMA 2016/1478 „MAR-Leitlinien - Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen“
  • ESMA 2016/1477 „MAR-Leitlinien - Personen, die Marktsondierungen erhalten“

FMA-Mitteilung 2012/2

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