Ergebnis der Sorgfaltspflichtprüfrunde 2016

Die FMA führt regelmässig ordentliche Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) durch oder lässt diese von Wirtschaftsprüfern oder Revisionsgesellschaften durchführen. Die Kontrollen umfassen sowohl die formelle als auch die materielle Kontrolle betreffend die Plausibilität der getroffenen Sorgfaltspflichten.

Jeder dem Aufsichtsbereich Andere Finanzintermediäre unterstellte Intermediär – dazu gehören insbesondere Treuhänder, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Personen nach 180a-Gesetz – wird in der Regel im Drei-Jahres-Rhythmus auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert. Bei der jüngsten Prüfrunde im Jahr 2016 stand erneut das individuelle Risikomanagement im Zentrum. Es umfasst u.a. die Festlegung von individuellen Kriterien zwecks Kennzeichnung und intensivierter Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken. Die mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften prüften dabei 221 Finanzintermediäre respektive 862 Geschäftsbeziehungen.

Insgesamt kam es zu 182 Beanstandungen. Diese betrafen vor allem Mängel bei der Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners und der wirtschaftlich berechtigten Person, den Geschäftsprofilen sowie den internen Weisungen. Die FMA setzte die angezeigten Massnahmen.

Ergebnis der ordentlichen Sorgfaltspflichtprüfrunde 2016 im Bereich Andere Finanzintermediäre:

Ergänzend wird auf die statistische Auswertung, welche einen Überblick über das Ergebnis der Sorgfaltspflichtprüfrunde 2016 geben soll, verwiesen.

 

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