FMA-Mitteilung 2015/7 ergänzt
Die FMA hat die FMA-Mitteilung 2015/7 betreffend Fragen im Zusammenhang mit der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen gemäss Sorgfaltspflichtgesetz in zwei Punkten ergänzt.
Unter Frage 3.5 wird nunmehr erörtert, wann von einer „stiftungsähnlich strukturierten Anstalt“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. b SPV auszugehen ist. Unter Punkt 9.3 sind bislang Erleichterungen betreffend Ermessenbegünstigte vorgesehen, bei denen es sich um gemeinnützige, im Ansässigkeitsstaat steuerbefreite Rechtsträger handelt. Diese Erleichterungen werden nunmehr aus Konsistenzgründen auf gemeinnützige, im Ansässigkeitsstaat steuerbefreite Begünstigungsberechtigte („Fixbegünstigte“) ausgedehnt.