Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Fidentia AG, 9490 Vaduz, hat per 15. Februar 2017 schriftlich auf die am 8. Juli 2015 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 15. Februar 2017 erloschen.

Die Fidentia AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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