Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die OPIRO Finance Partners AG, 9495 Triesen, hat per 20. Februar 2017 schriftlich auf die am 16. Dezember 2010 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 20. Februar 2017 erloschen.

Die OPIRO Finance Partners AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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