FMA-Wegleitung 2017/6: Erstellung von Sanierungsplänen veröffentlicht

Mit dieser Wegleitung erläutert und konkretisiert die FMA die Anforderungen des Sanierungsplans gemäss Art. 6 Abs. 9 SAG. Sanierungspläne sind von der jeweiligen Bank und Wertpapierfirma zu erstellen und dienen der Vorbereitung für den Krisenfall. Sie sollen die Bewältigung einer Krise erleichtern und somit dazu beitragen, dass die Abwicklung und der Konkurs von Banken und Wertpapierfirmen vermieden werden können.

FMA-Wegleitung 2017/6: Erstellung von Sanierungsplänen

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