Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Optimum Investments AG, Am Widagraba 3, Vaduz, hat per 1. März 2017 schriftlich auf die am 8. November 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 1. März 2017 erloschen.

Die Optimum Investments AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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