Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Meritalis AG, Vaduz, hat per 15. April 2017 schriftlich auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 15. April 2017 erloschen.

Die Meritalis AG ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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