FMA-Wegleitung 2017/13 online

Die FMA hat die Wegleitung 2017/13 betreffend die Mitteilungs- und Zustimmungspflicht von Statuten und Reglementen gemäss Art. 26 Abs. 1 Bst. b Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz, BankG) veröffentlicht. Mit dieser Wegleitung erläutert die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) beispielhaft ihre ständige Aufsichtspraxis in Bezug auf die Mitteilungs- und Zustimmungspflicht von Statuten und Reglementen nach Art. 26 Abs. 1 Bst. b BankG und erläutert deren jeweilige rechtliche Beurteilung durch die FMA. 

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