Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die MBS Vermögensverwaltungs AG, Mauren, hat per 7. April 2017 schriftlich auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 7. April 2017 erloschen.

Die MBS Vermögensverwaltungs AG, Mauren, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

zurück zur Übersicht