Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die AIMcapital AG, Ruggell, hat per 31. Mai 2017 schriftlich auf die am 21. Juli 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungs-
gesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 31. Mai 2017 erloschen.

Der AIMcapital AG, Ruggell, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach
Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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