FMA-Mitteilung 2015/4 ergänzt

Die FMA-Mitteilung 2015/4 bezieht sich auf die Anwendung der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen, für welche die FMA eine „Comply" Meldung abgegeben hat und die anwendbar sind.

Die FMA hat die Mitteilung um die GL/2013/01 (Leitlinien zu Privatkundeneinlagen, die anderen Abflüssen unterliegen, zu Zwecken der Liquiditätsmeldungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012) ergänzt.

Der Vollständigkeit halber finden nunmehr auch jene Leitlinien und Empfehlungen in der FMA-Mitteilung 2015/4 Eingang, die durch die FMA mit eigener Mitteilung bzw. Wegleitung umgesetzt bzw. konkretisiert wurden.

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