Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die CorPa Asset Management AG, Triesenberg, hat per 30. September 2017 schriftlich auf die am 6. Februar 2007 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 30. September 2017 erloschen.

Die CorPa Asset Management AG, Triesenberg, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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