FMA-Richtlinie 2013/1 totalrevidiert

Die FMA hat die bestehende Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz im Sinne des Sorgfaltspflichtrechts im Hinblick auf die am 1. September 2017 in Kraft getretenen umfangreichen rechtlichen Neuerungen im Sorgfaltspflichtbereich totalrevidiert.

Wie bereits bisher, stellt die FMA-Richtlinie für die Sorgfaltspflichtigen eine Anwendungshilfe bei der praktischen Umsetzung des risikobasierten Ansatzes dar und spiegelt die Erwartungshaltung der FMA in diesem Bereich wider.

Neu gliedert sich die Richtlinie in zwei Kapitel: Kapitel 1) Risikobewertung und Kapitel 2) Sorgfaltspflichten. Zudem wurden neu eine Reihe von konkreten Beispielen zur Risikobewertung aufgenommen.

Die revidierte FMA-Richtlinie tritt per 15. November 2017 in Kraft. Zeitgleich publiziert die FMA bereits die Länderliste A (FMA-Liste erhöhter geografischer Risiken Anhang 2 Abschnitt A Bst. c SPG). Die ebenfalls in der Richtlinie genannten Länderlisten B (FMA-Liste der Drittstaaten, deren Anforderungen den FATF-Empfehlungen 2012 entsprechen und die diese Anforderungen wirksam umsetzen) und Länderliste C (FMA-Liste der gleichwertigen Drittländer) werden in Kürze publiziert.

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