FMA-Mitteilung 2017/7 online

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 22. März 2016 die Leitlinien für die Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen bezogen auf MiFID II.

Die Leitlinien sehen vor, dass Rechtsträger sicherstellen müssen, dass Mitarbeiter, welche in ihrem Namen Anlageberatung erbringen oder Informationen über Anlageprodukte und Wertpapierdienstleistungen (einschliesslich Nebendienstleistungen) an Kunden erteilen, über die dafür notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen verfügen.

Wie in den ESMA-Leitlinien vorgegeben, konkretisiert die FMA mit dieser Mitteilung die von der ESMA definierten Kriterien sowie die Merkmale, die eine angemessene Qualifikation zur Einhaltung dieser Kriterien darstellen. Ebenso werden zusätzliche organisatorische Voraussetzungen und Massnahmen festgelegt.

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