Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die LMM Investment Controlling AG, Vaduz, hat per 29. Dezember 2017 schriftlich auf die am 29. November 2013 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 29. Dezember 2017 erloschen.

Die LMM Investment Controlling AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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