Ergebnis der Sorgfaltspflichtprüfrunde 2017

Die FMA führt regelmässig ordentliche Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) durch oder lässt diese von Wirtschaftsprüfern oder Revisionsgesellschaften durchführen. Die Kontrollen umfassen sowohl die formelle Kontrolle über die Einhaltung der Dokumentationspflicht als auch die materielle Kontrolle betreffend die Plausibilität der getroffenen Sorgfaltspflichtmassnahmen.

Jeder dem Aufsichtsbereich Andere Finanzintermediäre unterstellte sorgfaltspflichtige Intermediär – dazu gehören insbesondere Treuhänder und Personen nach 180a-Gesetz – wird in der Regel im Drei-Jahres-Rhythmus auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert. Im Jahr 2017 prüften die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften insgesamt 280 Finanzintermediäre respektive 1198 Geschäftsbeziehungen.

Bei der Prüfrunde 2017 gab es insgesamt 260 Beanstandungen. Die meisten Beanstandungen waren hinsichtlich der Geschäftsprofile zu verzeichnen, aber auch Mängel bei der Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners und der wirtschaftlich berechtigten Person sowie den internen Weisungen wurden festgestellt.

Ergebnis der ordentlichen Sorgfaltspflichtrunde 2017 im Bereich Andere Finanzintermediäre:
Schreiben an die Finanzintermediäre
Statistische Auswertung


 

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