Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Varian AG, Vaduz, hat per 16. Februar 2018 schriftlich auf die am 27. März 2015 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 16. Februar 2018 erloschen.

Die Varian AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, die Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

 

 

 

 

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