Hilfestellung zu den elektronischen SPG-Meldeformularen

Zur Umsetzung der risikobasierten Sorgfaltspflichtaufsicht haben die Sorgfaltspflichtigen der FMA erstmals ab diesem Jahr verschiedene Faktoren über das e-Service Portal zu melden. Die Meldungen mit Stand 31. Dezember 2017 haben bis spätestens zum 30. Juni 2018 zu erfolgen, wobei sich das Meldefenster in diesem Jahr ab dem 1. März 2018 öffnet.

Die FMA hat im Hinblick auf diese erstmalige Meldung zu den elektronischen Meldeformularen Dokumente ausgearbeitet, welche den Sorgfaltspflichtigen bei der Einreichung der Meldungen als Hilfestellung dienen sollen. Darin werden die Meldeformulare mittels Screenshots dargestellt. Den Sorgfaltspflichtigen soll dadurch ein Überblick zum jeweiligen Meldeformular ermöglicht werden.

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