Konkordanztabelle für Vermögensverwalter

Mit der Umsetzung von MiFID II in nationales Recht sind das revidierte Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) und die Vermögensverwaltungsverordnung (VVO) am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Gleichzeitig erlangte eine Vielzahl von in Liechtenstein unmittelbar geltenden delegierten Verordnungen (Level II) Geltung. Auf diese Rechtsakte wird im Anhang 1 der VVO verwiesen.

Durch den eingeschränkten Geschäftsbereich der liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesellschaften sind nicht alle dieser Level-II-Rechtsakte für diese anwendbar. Die Finanzmarktaufsicht hat daher zur Hilfestellung eine Konkordanztabelle erstellt, aus der ersichtlich wird, welche Level-II-Rechtsakte für die liechtensteinischen Vermögensverwalter Anwendung finden. Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass die direkt anwendbare MiFIR und die darauf aufbauenden Level-II-Rechtsakte nicht in der Konkordanztabelle enthalten sind. Diese sind von den Vermögensverwaltungsgesellschaften ebenfalls zu beachten.

Wie in dieser Konkordanztabelle beschrieben, wurde eine Zuordnung der Artikel des VVG und der VVO zu den anwendbaren Artikeln der Level-II-Rechtsakte vorgenommen. Darüber hinaus wurden zwei Schlagwörter pro Zeile angeführt, um dem Rechtsanwender die Auffindbarkeit der entsprechenden Bestimmungen zu erleichtern. Zu jedem Level-II-Rechtsakt findet sich auch dessen Celex-Nummer, mit der die Auffindbarkeit des Rechtsaktes in EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/) möglich ist. Zudem beinhaltet die Konkordanztabelle eine direkte Verlinkung auf das entsprechende Dokument.

Die FMA weist darauf hin, dass die Konkordanztabelle lediglich der leichteren Orientierung von liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesellschaften im Zusammenhang mit den Level-II-Rechtsakten dient. Sie stellt somit weder eine Einschränkung des Geltungsbereichs der relevanten Gesetzesbestimmungen dar, noch können daraus Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. Es wird auf die geltenden Rechtsbestimmungen, abrufbar unter www.gesetze.li, verwiesen.

Konkordanztabelle für Vermögensvewalter

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