Bekanntmachung: Bewilligungsverzicht

Die Accuro Fund Solutions AG, Vaduz, hat per 27. März 2018 schriftlich auf die am 19. September 2000 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 72 Abs. 3 IUG 2005 per 27. März 2018 erloschen.

Die Accuro Fund Solutions AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 24 Abs. 2 IUG i.V.m. Art. 31 der Verordnung über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUV 2005) auszuüben oder zu vermitteln.

Die durch die FMA erteilte Bewilligung nach UCITSG (18. April 2012) und AIFMG (2. Juni 2015) besteht nach wie vor und bleibt vom Verzicht auf die IUG-2005-Bewilligung unberührt.

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