Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die LGT Fund Management Company Ltd., Vaduz, hat per 15. März 2018 schriftlich auf die am 31. August 1999 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 72 Abs. 3 IUG 2005 per 15. März 2018 erloschen.

Die LGT Fund Management Company Ltd., Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 24 Abs. 2 IUG i.V.m. Art. 31 der Verordnung über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUV 2005) auszuüben oder zu vermitteln.

Die durch die FMA erteilte Bewilligung nach UCITSG (30. Januar 2014) und AIFMG (24. November 2015) besteht nach wie vor und bleibt vom Verzicht auf die IUG-2005-Bewilligung unberührt.

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