Investmentunternehmen: Umwandlungsprozess abgeschlossen

Mit der Übernahme der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds in das EWR-Abkommen wurde das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte und Immobilien (IUG 2005) zum 1. Oktober 2016 aufgehoben. Die Verwaltungsgesellschaften hatten nach den Übergangsvorschriften bis 31. März 2018 Zeit, bei der FMA für die von ihnen bisher verwalteten Investmentunternehmen einen Antrag auf Umwandlung entweder in ein Investmentunternehmen nach dem neuen Investmentunternehmensgesetz (IUG 2015), in einen alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem AIFMG oder in einen Organismus für gemeinsame Anlagen (OGAW) nach dem UCITSG zu stellen. Andernfalls wären die bestehenden Investmentunternehmen zu liquidieren gewesen.

Die FMA hat sich eng mit dem Liechtensteinischen Fondsverband (LAFV) abgestimmt. Die Verwaltungsgesellschaften wurden frühzeitig informiert und um die Einreichung von Zeitplänen für die geplanten Umwandlungen ersucht, um einen möglichst reibungslosen Übergang auf die neue Rechtslage sicherzustellen. Zudem informierte der LAFV seine Mitglieder regelmässig über den Stand der Umwandlungen.  

Seit Oktober 2016 sind bis zum Stichtag 1. April 2018 insgesamt 167 Investmentunternehmen in 139 AIF, 21 OGAW und 7 „Investmentunternehmen neu“  umgewandelt worden. Meist waren die Umwandlungen zusätzlich mit weiteren Strukturmassnahmen oder Änderungen in der Anlagepolitik verbunden.

Die Umwandlungen waren für die Verwaltungsgesellschaften zudem mit einem grösseren Anpassungsbedarf hinsichtlich der Fondsdokumente und für die FMA mit einem zusätzlichen Prüfungsaufwand verbunden. Aufgrund der engen Abstimmung und Kooperation zwischen der FMA und allen Beteiligten konnte der Umwandlungsprozess erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

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