Bekanntmachung: Erlöschen von Bewilligungen

Mit der Übernahme der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds in das EWR-Abkommen wurde das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte und Immobilien (IUG 2005) zum 1. Oktober 2016 aufgehoben.

Die bestehenden Verwaltungsgesellschaften hatten nach den Übergangsvorschriften des neuen Investmentunternehmensgesetzes vom 2. Dezember 2015 bis zum 31. März 2018 Zeit, einen Antrag auf Bescheinigung eines Investmentunternehmens nach dem neuen Investmentunternehmensgesetz zu stellen, um ihre bisherige Bewilligung aufrecht zu erhalten (Art. 76 Abs. 1 IUG).

Soweit innert der genannten Frist kein entsprechender Antrag gestellt wurde, sind die bestehenden Bewilligungen per 1. April 2018 ex lege erloschen (Art. 76 Abs. 3 IUG).

Die Bewilligungen nach IUG 2005 folgender Verwaltungsgesellschaften sind erloschen:

  • VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG;

  • VTM Fundmanagement AG.

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