FMA-Wegleitung 2018/7 - Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts

Bislang hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein branchenspezifische Wegleitungen zur Auslegung des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) und der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) jeweils abgestimmt auf die einzelnen Branchen und Berufsgruppen erlassen. Mit der Teilrevision des SPG und der SPV zum 1. September 2017 hat die FMA ihr Konzept überarbeitet und erlässt nun die FMA-Wegleitung 2018/7 mit dem Titel „Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts“. Diese Wegleitung ist gegliedert in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Dabei finden sich im allgemeinen Teil Erläuterungen, die für alle Sorgfaltspflichtigen Geltung haben und im besonderen Teil zusätzliche Erläuterungen, die ausschliesslich auf die einzelnen Branchen und Berufsgruppen anwendbar sind.

Die Wegleitung wurde den bereits überarbeiteten und veröffentlichten FMA-Publikationen, namentlich der FMA-Richtlinie 2013/1 sowie den FMA-Mitteilungen 2015/7 und 2017/3 angepasst. Ferner wurde bisher ergangene Rechtsprechung in die Wegleitung eingearbeitet. Die Wegleitung 2018/7 entspricht dem Stand des SPG und der SPV zum 1. März 2018.

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